Ernährungstherapie

Rehabilitation §43 SGB V

Der Ernährungstherapie liegt in der Regel eine oder mehrere Erkrankungen zugrunde, die durch einen Arzt diagnostiziert wurden. Ist die Erkrankung durch Änderungen bei der Ernährung in ihrem Verlauf positiv zu beeinflussen, stellt der Arzt eine sog. Notwendigkeitsbescheinigung, eine Art Überweisung aus, die auch den Krankenkassen als Basis zur anteiligen Übernahme der Behandlungskosten dient. Die rechtliche Grundlage dafür ist der § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V).


Bei vielen Erkrankungen ist eine begleitende Ernährungstherapie sinnvoll und notwendig. Meine Unterstützung erhalten Sie unter anderem bei folgenden Diagnosen:

Endometriose
Polyzystisches Ovarialsyndrom
Osteoporose
Zöliakie
Übergewicht/Adipositas
Gicht und Hyperurikämie
Magen- und Darmerkrankungen
Reizdarmsyndrom
Nahrungsmittelallergien
Nahrungsunverträglichkeiten

Ernährungsberatung vs. Ernährungstherapie

Manchmal werden die Begriffe “Ernährungsberatung” und “Ernährungstherapie” synonym verwendet. Es gibt aber wichtige Unterschiede, denn die Ernährungstherapie umfasst die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose. Wenn eine ernährungsbedingte Erkrankung vorliegt, eignet sich für Betroffene oft eine Ernährungstherapie.

Beispieleinhalte einer Ernährungstherapie

   •   Anamnese und Abstimmung der Therapieziele unter Berücksichtigung der ärztlichen Verordnung
   •   Individuelle Beratung und Unterstützung zum Beispiel mit Blick ausgewogene Lebensmittel und geeignete Ernährungsprinzipien
   •   Information über diätetische Produkte und Lebensmittelinhaltsstoffe sowie Beratung zu diätetische Maßnahmen
   •   Beratung und praktische Unterstützung im Fall einer notwendigen Substitution von Enzymen Vitaminen, Mineralstoffen, Aminosäuren, Fetten oder Spurenelementen
   •   Vermittlung individuell geeigneter Koch- und Küchentechniken, praktische Informationen zur Umsetzung einer individuellen Diät

Am Ende der ernährungstherapeutischen Beratung steht ein Ernährungsplan, der passgenau auf die spezifischen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten ist.

Kostenbeteiligung der Krankenkasse

Verordnet Ihnen der Arzt Maßnahmen zur Ernährungstherapie, übernimmt die Krankenkasse bei bestimmten Befunden die Kosten für der Behandlung. Aufgrund meiner Ausbildung und Zertifizierung als Ernährungsberater in der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.) besteht die Voraussetzung dass meine Therapieangebote von den Krankenkassen bezuschusst werden können.

Voraussetzungen zur Kostenübernahme

Dieses Formular bescheinigt die medizinische Notwendigkeit einer ernährungstherapeutischen Beratung nach §43 Satz 1 Nr 2 SGB V. Es enthält wichtige Informationen für Ärzte (z.B. dass die Ernährungsberatung und -therapie budgetneutral ist) sowie Empfehlungen für Patientinnen und Patienten (z.B. über die Erstattung der Beratungskosten). Dieses Formular muss Ihr Arzt ausfüllen, wenn die Beratungskosten von der Krankenkasse erstattet werden sollen.

   Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung   [Adobe Acrobat PDF Dokument 179 KB]

Kostenvoranschlag Ernährungstherapie

Möchte die Krankenkasse vor der Beratung einen Kostenvoranschlag, so kontaktieren Sie mich bitte per Telefon oder E-Mail. Um den Kostenantrag zu erstellen, benötige ich Ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum. Außerdem enthält der Antrag auch ein Stichwort zur Diagnose, z.B. Adipositas oder Nahrungsunverträglichkeiten.